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Bewährte Praxis für modulare Stützmauerkonstruktionen Bewährte Praxis

Disclaimer

Diese Dokumentation hat sich zum Ziel gesetzt, herausragende Gestaltungs- und Ausführungsbeispiele modularer Stützmauerkonstruktionen zu erläutern, welche in mehr als 25 Jahren andauernder Forschung, Entwicklung und praktischer Anwendung durch die ALLAN BLOCK CORPORATION dokumentiert worden sind.

Dies darf jedoch nicht als ultimative Lösung von Bausituationen gesehen werden, vielmehr ist jedes Projekt in Planung und Ausführung individuellen Voraussetzungen und Bedingungen unterworfen. Der örtlich beauftragte Ingenieur zeichnet für die optimierten technischen Beurteilungen und Bewertungen der örtlichen Gesamtsituation verantwortlich. Dies zeichnet ihn aus und bietet dem Kunden und Bauherrn die Gewissheit sicherer und wirtschaftlicher Ausführungsleistungen.

Weder Auftragnehmer noch örtliche Bauleitung dürfen zu keiner Zeit von den genehmigten und freigegebenen Plänen und Festlegungen abweichen, welche durch den für die Planungsleistungen beauftragten Ingenieur angefertigt wurden. Die ALLAN BLOCK CORPORATION empfiehlt in diesem Zusammenhang die direkte Beauftragung des planenden Ingenieurs durch den Bauherrn.

Es ist festgelegt worden, daß der für die Planung beauftragte Ingenieur auch die Leistungen des bauleitenden Ingenieurbüros übernehmen sollte, da er am besten dafür geeignet ist, Verantwortung für die Umsetzung der Planungsleistung zu übernehmen. Dies hat Auswirkungen auf die Projektkoordination dahingehend, daß die Planung und Bauleitung entweder zusammen in einem Ingenieurbüro oder aber in Arbeitsgemeinschaft mit einem extern dafür beauftragten Fachberater stattfindet.

Der objektleitende Bauingenieur hat die Kontrolle über verschiedene Aspekte im Gesamtzusammenhang des Projektes und ist aus diesem Grunde bestmöglichst in der Lage, die Einbindung in den Bauprozess und den damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Informationsfluss aufrechtzuerhalten. Dies stellt sicher, daß die Anforderungen der Baustelle bei Umsetzung der Planungsleistung der Mauer berücksichtigt werden.

Sollte der objektleitende Bauingenieur wenig Kenntnisse über bestimmte Anwendungen und Einsatzbereiche von Stützmauerkonstruktionen besitzen, so sollte ein versierter Ingenieur für Stützmauern mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen beauftragt werden, um den objektleitenden Bauingenieur zu unterstützen.

Es wird empfohlen, den für die Ausführungsleistungen verantwortlichen Betrieb nicht für die Sicherstellung der Ingenieurleistungen zur Verantwortung zu ziehen.
Aktualisiert - 1-14-2022

Kapitel 9.0 Gesamtbetrachtung der Standsicherheit - Allgemeine Hinweise

Gesamtbetrachtung der Standsicherheit

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Erläuterung zu den Konstruktionsrichtilinen: Als, "Bauherr" wird der Grundstückseigentümer oder dessen von ihm ernannte Vertreter bezeichnet.

9.1   Einbindung der Mauer unter Berücksichtigung einer Böschung im Bereich des Mauerfusses

Einbindetiefe bei Mauern mit Böschungen im Bereich des Mauerfusses

Abbildung 9-1: Einbindetiefe bei Mauern mit Böschungen im Bereich des Mauerfusses

9.1   Die Einbindetiefe der Mauerschale sollte von dem die Mauer konstruierendem Ingenieur auf der Basis der Anerkannten Regeln der Technik und den besonderen Anforderungen der Baustelle festgelegt werden.

  1. Um deren Stabilität zu gewährleisten, müssen Mauern mit Böschungen im Bereich des Mauerfusses mit in das anschließende Gelände vertieft eingebauten Mauersteinlagen realisiert werden. Sind Böschungen im Bereich des Mauerfusses vorgesehen, werden üblicherweise Anweisungen dazu gegeben, zunächst eine ebene Berme mit einer Breite von 1,50 bis 2,10 Metern im Bereich vor dem eigentlichen Mauerfuss herzustellen, um daran anschließend die Regelung zur Einbindung der untersten Lagen der Mauersteine mit einem Maß von 2,5 cm pro 30 cm Gesamtmauerhöhe umsetzen zu können. Siehe Abbildung 9-1. Nachdem das Mauerbauwerk fertiggestellt ist, kann diese Berme entsprechend der Festlegungen zur Einbindetiefe aufgefüllt und das geneigte Gelände daran angepasst werden.
  2. Falls eine Böschung im Bereich des Mauerfusses vorhanden ist, ist es im grundsätzlich üblich und erforderlich, eine Analyse zur Gesamtbetrachtung der Stabilität durchzuführen. Dadurch wird die gesamte Stabilität des Bereiches der Baustelle sichergestellt und gewährleistet.


9.2   Erfordernis der Analyse zur Gesamtbetrachtung der Standsicherheit

9.2   Falls die Analyse zur Gesamtbetrachtung der Standsicherheit nicht Teil des Beauftragungsumfanges des die Mauer konstruierenden Planers ist, hat der Bauherr hierüber eine vertragliche Vereinbarung mit einem Baugrundgutachter zu treffen und diesen mit dieser Leistung zu beauftragen. Als Basis hierfür dient das vom Planer geforderte Einschätzungsvermögen über den grundsätzlichen Bedarfes einer Analyse zur Gesamtbetrachtung der Standsicherheit. Die Analyse zur Gesamtbetrachtung der Standsicherheit sollte auf der Basis nachfolgender Rahmenbedingungen für folgende geplanten Mauern erfolgen:

Projektierungsumfang zur Inneren Standsicherheit ICS

Abbildung 9-2: Projektierungsumfang zur Inneren Standsicherheit ICS

  1. Mauern, die Böschungen oberhalb der Mauerkrone und unterhalb des Mauerfusses aufweisen.
  2. Mauern, die auf tonigen, schluffigen, schwach abgestuften sandigen Böden des Baugrundes sowie auf quellenden Tonböden und/oder Böden mit einer Plastizitätszahl größer als 20 und einer Fließgrenze größer als 40 gebaut werden sollen.
    1. Der Verfüllboden hat die Anforderungen des festgelegten Reibungswinkels zu erfüllen oder kann selbstverständlich auch bessere Werte aufweisen. Dies trifft auch auf die in der Ausführungsplanung im Bereich der Querschnitte festgelegten Werte zu. Der Verfüllboden darf keine Fremdstoffe oder -körper aufweisen und hat einem der nachfolgenden anorganischen Bodenarten zu entsprechen: GW (weitgestufte Kies-Sand-Gemische), GE (enggestufte Kiese), SW (weitgestufte Sand-Kies-Gemische), SE (enggestufte Sande), GW-GU (enggestufte Kiese bis Kies-Schluff-Gemische) und SE-SU (enggestufte Sande bis Sand-Schluff-Gemische), wenn diese den nachfolgenden Bedingungen zum Körnungslinienverlauf in Abstimmung mit den Festlegungen nach ASTM D422 entsprechen.
  3. Für Mauern, bei denen die mit der Software AB Walls durchgeführte Analyse zur Inneren Standsicherheit ergeben hat, daß mehr als 50 % der statisch wirksamen Gleitkreisbögen zur Inneren Standsicherheit im hinteren Einflußbereich des Bauwerkes nachgewiesen wurden.


Sieböffnungsweite
(nach DIN 18123)
Prozentualer Siebdurchgang
in Masse-%
24 mm - (Sieböffnungsweite 21,4 mm) 100-75%
4 mm - (Sieböffnungsweite 4 mm) 100-20%
0,5 mm - (Sieböffnungsweite 500 µm) 0-60%
0,063 mm - (Sieböffnungsweite 63 µm) 0-35%

Wir haben erkannt, daß der Leistungsbereich zur Betrachtung der Inneren Standsicherheit mit dem Planungsumfang des für diese Leistungen beauftragten Konstrukteurs der Mauer abgedeckt ist und diesen beinhaltet. Die Analyse zur Inneren Standsicherheit berücksichtigt keine Böschung unterhalb der Mauerkonstruktion solange sich der unterste Gleitkreisbogen im Bereich der untersten Lage aus Mauersteinen befindet bzw. dort endet. Aus diesem Grunde gibt diese Analyse keinen Aufschluß darüber, wie mit dem Bereich unterhalb der Mauerkonstruktion umzugehen ist. Eine einfach zur erkennende Orientierungshilfe für eine darüber hinausgehende Betrachtung der Stabilität im Gesamtzusammenhang kann die Betrachtung der Linienführung der Gleitkreisbögen mit den geringsten Sicherheitsfaktoren bieten. Falls es zu einer gehäuften Entstehung und damit Konzentration von Gleitkreisbögen zur Inneren Standsicherheit im hinteren Einflußbereich des Bauwerkes kommt, sollte in jedem Fall eine Analyse zur Gesamtbetrachtung der Stabilität durchgeführt werden. Siehe Abbildung 9-2.

9.3   Erweiterte Optionen zur Gesamtbetrachtung der Standsicherheit

9.3   Für eine Mauer, die den Kriterien einer Gesamtbetrachtung der Standsicherheit unterliegt, ist es üblich, die Stabilität durch nachfolgende Maßnahmen zu erhöhen:

  1. Die Vergrößerung der Länge der Geogitterlagen, um die Gleitkreisbögen mit der geringsten Leistungsfähigkeit weiter nach hinten in Richtung des gewachsenen Bodens zu verlagern.
  2. Die Erhöhung der Einbindetiefe der Mauersteine, um die Gleitkreisbögen mit der geringsten Leistungsfähigkeit weiter nach hinten in Richtung des gewachsenen Bodens zu verlagern.
  3. Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der geosynthetischen Bewehrungslagen durch die Wahl eines leistungsfähigeren des Geogitters. Dadurch kommt es zu einer Verlagerung der , um die Gleitkreisbögen mit der geringsten Leistungsfähigkeit weiter nach hinten in Richtung des gewachsenen Bodens.
  4. Die Erhöhung des Reibungswinkels des Verfüllbodens durch die Wahl eines leistungsfähigeren Bodenmaterials erhöht die Bodenscherfestigkeit und damit auch die Stabilität des Erdkörpers.
  5. Falls die Ursachen für Probleme bei der Stabilität der Gesamtkonstruktion mit standschwachen Bodenmaterialien des Baugrundes begründet werden können, hat der für das Projekt zuständige Baugrundgutachter abzuwägen, inwieweit der Baugrund verbessert oder ausgetauscht werden muß, bevor die Ausführungsarbeiten zur Stützmauerkonstruktion begonnen werden können.

9.4  Auswirkungen des Grundwassers auf die gesamtbetrachtende Standsicherheit

9.4  Auswirkungen des Grundwassers auf die gesamtbetrachtende Standsicherheit

Besteht die Wahrscheinlichkeit eines Anstieges des Grundwassers auf bis zu 2/3 der Gesamthöhe der Mauerkonstruktion, so ist die Gesamtbetrachtung der Stabilität des modularen Stützwandsystemes diesbezüglich zu prüfen. Dabei ist sicherzustellen, daß entsprechende Sicherheitsfaktoren gegen das Versagen der Erdmassen im Bereich hinterhalb des mit Geogitter bewehrten Erdkörpers sowie gegen Geländebruch in Übergangsbereiches des bewehrten Erdkörpers zu den Erdmassen dahinter vorhanden sind.